Aufhebung von EZB-Millionen-Strafe

Aufsichtsbehörden müssen die Berechnung der Strafhöhe offenlegen. Sonst droht deren Aufhebung, wie zuletzt durch das Gericht der Europäischen Union. Diesem Rechtsstreit ging die Verhängung einer Millionenstrafe durch Bankenkontrolleure der EZB gegen die französische Großbank Crédit Agricole wegen Verletzung von Kapitalvorschriften voraus. 

Das Geldhaus beeinspruchte die Strafe von insgesamt 4,8 Millionen Euro und obsiegte vor dem EU-Gericht.

Als Begründung führte das EU-Gericht die ungenügende Offenlegung der Berechnung der Strafe durch die EZB an. Das betroffene Kreditinstitut habe jedoch ein Recht auf ausreichende Darlegung der Gründe für die verhängte Strafe.

Artikel 6 EMRK verpflichtet Gerichte, Urteile ausreichend zu begründen. Urteilen und Bescheiden muss entnommen werden können, welche konkreten tatsächlichen Gegebenheiten der Entscheidung zu Grunde gelegt wurden. Weiters hat das Gericht oder die Behörde darzulegen, welche Tatsachen als erwiesen festgestellt wurden. Andernfalls kann ein Begründungsmangel vorliegen und die Entscheidung durch die Rechtsmittelinstanz kassiert werden. Es lohnt sich daher, Strafbescheide überprüfen zu lassen.